06.2024 ESRS in der Praxis
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen Regeln der EU
Es geht! Auch mittelständische Unternehmen können ihren Nachhaltigkeitsbericht nach dem ESRS-Standard der EU ausführen. Hier beschreiben wir an einem Beispiel, warum es notwendig ist und wie es funktioniert.
Im Herbst 2023 hat die EU die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschlossen. Die nationalen Mitgliedsstaaten müssen diese Regel nun in ihre Gesetzgebung für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung übersetzen. Eine aktuelle Debatte über die Unterschiede zwischen dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex und den ESRS läuft und wir dürfen gespannt sein, wie eine Umsetzung in Deutschland exakt aussehen wird. Gleichzeitig erleben wir eine Debatte über den Abbau von Bürokratie, die einer Berichterstattung scheinbar zu widersprechen scheint. Als Teil des Lageberichtes sagt ein Nachhaltigkeitsbericht aber viel mehr über ein Unternehmen aus. So dient der Bericht den Banken in Zukunft zum Rating sowie der Bewertung von Unternehmens- und Vermögensrisiken aus Klimaveränderungen. Dies gilt dann nicht nur für „Green Bonds“ (Das ist ein festverzinsliches Wertpapier, das zur Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden dient). Zudem muss das berichtspflichtige Unternehmen einen Plan vorlegen, aus dem die Minderung von CO2 sowie andere Folgen im Management für die Umwelt und soziale Standards klar ersichtlich sind.
Ein mittelständisches Unternehmen nimmt die Herausforderung an
Wir waren also gerne bereit, einen Bericht mit einem Kunden zu verfassen, um selbst zu testen, was an der aktuellen Debatte zu den ESRS dran ist. Die Anfrage kam von der Schlaadt-Gruppe, einem Hersteller von Verpackungen aus expandiertem Polysterol. Erfahrungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat unser Team in der Vergangenheit bereits reichlich gemacht. Das ist von Vorteil, denn unserem Kunden fehlte diese Erfahrung.
Bestandteil eines Berichtes sind die Analyse der doppelten Wesentlichkeit, eine Risikoanalyse, eine THG-Bilanz, die Datenerhebung zu ca. 260 Kennziffern sowie das Erstellen einer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Feststellung einer Zielagenda und des Maßnahmenplans sind vor allem zwischen der Bestandsaufnahme im ersten Bericht vor dem zweiten Bericht durchzuführen. Das klingt nach einem sehr großen Aufwand und einer enormen Belastung. Aus Erfahrung können wir sagen, dass mit vereinten Kräften, einer guten Arbeitsgruppe und Leitung in einem Unternehmen diese Aufgabe auch in drei Monaten bewältigt werden kann. Allerdings braucht es eine straffe Organisation, Unterstützung bei der Führung, den Gesprächen mit Belegschaft und Betriebsrat sowie Entscheidungen der Geschäftsleitung, die voll dahintersteht sowie natürlich eine gute Software zur Erfassung der Daten.
„So macht man das heute,“ betont der kaufmännische Geschäftsführer der Schlaadt-Gruppe, Max Menninger. „Wir haben uns kompetente Unterstützung für einen Bereich geholt, den wir ab nächstem Jahr verpflichtend abdecken müssen. Nach kaum drei Monaten liegt der Bericht vor. Alle Unternehmensbereiche kennen jetzt ihre Stärken und Schwächen im Bereich Nachhaltigkeit. Mit der Nachhaltigkeitsgruppe arbeiten wir intensiv an der Strategie und den Konzepten für mehr Nachhaltigkeit. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind direkt startklar für die Bewertung und Umsetzung unseres Maßnahmenplanes und für den nächsten Bericht.“
Wir von Thinking Circular® freuen uns über einen zufriedenen Kunden, mit dem wir bereits weitere Schritte in die Circular Economy planen. Zur Kurzfassung des erstellten Berichtes der Schlaadt-Gruppe geht es hier entlang.