Nachhaltigkeit – wie weiter?
Das EU-Parlament hat im November 2025 seine Position zu den geplanten Vereinfachungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rahmen des sogenannten "Omnibus"-Verfahrens festgelegt. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind: Für die CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) Verschiebung der Berichtspflichten: Die Fristen für die Berichtspflichten für Unternehmen der zweiten und dritten Welle wurden um zwei Jahre verschoben. Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren (ursprünglich ab 2025), müssen nun voraussichtlich ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (ursprünglich ab...